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Wissenschaftliche Fakten zum Legalwaffenbesitz

Zum Thema Legalwaffenbesitz bzw. zum Zusammenhang von Innerer Sicherheit und Legalwaffenbesitz äußern sich viele Personen und Organisationen, die keine Fachkenntnis besitzen (darunter Journalisten, Politiker, Stiftungen/Aktionsbündnisse). Dennoch partizipieren sie an der öffentlichen Diskussion und tragen dazu bei, ein oft falsches und wissenschaftlich nicht fundiertes Bild einer angeblichen Gefährdung durch legalen Waffenbesitz zu zeichnen, während Phänomene wie zunehmende Straßengewalt (auch gegen Polizeibeamte) oder steigende Gefahr durch politisch bzw. religiös motivierten Terrorismus in Deutschland wenig beachtet oder gar negiert werden. Tatsächlich gibt es viele Einschätzungen von Wissenschaftlern oder Praktikern, die der veröffentlichten Meinung zum legalen Waffenbesitz vollständig widersprechen.
Wir wollen an dieser Stelle nicht über die Gründe dieser häufigen Falschdarstellung spekulieren, die in vielen Fällen sicherlich auf Unkenntnis, eigener Voreingenommenheit (Bias) oder Ideologie oder auch persönlicher Bewältigung von Traumata beruht. Wir wollen dieser Fehlwahrnehmung vielmehr einige unabhängige Fakten entgegenstellen und die Zitate für sich sprechen lassen. Alle Texte können über genannte Links im Volltext kostenlos im Internet eingesehen werden.

"Eine Gefahr für die innere Sicherheit geht nicht von den Legalwaffenbesitzern aus, sondern als Problemgruppe kristallisieren sich Jugendliche und Heranwachsende heraus, die – ohne legalen Zugang zu scharfen Schusswaffen – vermutlich unter Verwendung von KWS-pflichtigen Gas-/Schreckschusswaffen, anderen nach dem Waffenrecht verbotenen Gegenständen (Messer, Schlagringe usw.) bzw. Anscheinswaffen strafbare Handlungen begehen. Ein generelles Verbot von Gegenständen, z.B. Messer ab einer bestimmten Klingelänge, verhindert eher die konzentrierte polizeiliche Kontrolle jener Orte, an denen diese potenziell gefährlichen Gegenstände von der eindeutig überwiegenden Zielgruppe (Jugendliche und Heranwachsende) besonders häufig missbräuchlich verwendet werden. Ein ortsbezogenes Verbot erschient daher aus kriminalpräventiver Sicht eindeutig erfolgversprechender."
Institut für Rechtspsychologie der Universität Bremen: Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften“. Volltext

"Moderne Schusswaffen sind seither – bis auf einige Jagdwaffen – in Großbritannien für den Privatbesitz verboten. Ein Erfolg? Mitnichten. Die Rate der Straftaten mit Schusswaffen geht seither ungebremst weiter nach oben und hat Größenordnungen erreicht, die weit über den vergleichbaren Zahlen hierzulande liegen. Im Jahr 2007 gab es – wie der „Telegraph“ die britische Innenministerin Jacqui Smith zitierte – mehr als 10.000 Straftaten mit Schusswaffen, weit mehr als das Doppelte in Deutschland. In den britischen Großstädten hat sich eine höchst gefährliche Subkultur entwickelt, in der es für Jugendliche zur Selbstverständlichkeit gehört, bewaffnet zu sein – gerade auch mit Schusswaffen. Die Illegalität des Waffenbesitzes ist keine Abschreckung, im Gegenteil. Der Staat, die Gellschaft wird als Feind betrachtet, also auch seine Regeln, die man folglich bewusst missachtet. ... Seit Jahren ein Phänomen: Tötungsdelikte, bei denen eine Schusswaffe das Tatmittel war, „genießen“ in Öffentlichkeit, Politik und Medien deutlich mehr Aufmerksamkeit als solche, die mit einem Messer begangen wurden. Fachleuten ist es eine altbekannte Tatsache: Das häufigste Tatmittel bei Tötungsdelikten ist das Messer. Ein solches wird auch für Amokläufe benutzt. Schon fast vergessen: bei der Einweihung des Berliner Hauptbahnhofes Ende Mai 2006 verletzte ein 16-Jähriger 28 Menschen mit einem Taschenmesser. ... Aber eines ist auch richtig: Es reicht nicht aus, sich auf das Waffengesetz zu stürzen und zu meinen, damit sei es getan. Eine Gesetzesverschärfung kostet lediglich das Papier, auf das sie gedruckt wird. Sich um junge Menschen zu kümmern, die offenkundig große Probleme mit sich und ihrer Umwelt haben, erfordert weit mehr Aufmerksamkeit und Hinwendung, mithin ein höheres Maß an Sensibilität aber auch an Zeit, sich überhaupt solchen Menschen zuwenden zu können. Das kostet Personal, z. B. bei Lehrern und bei Psychologen. Was ist eigentlich nach dem Amoklauf vom April 2002 in Erfurt passiert? Dass das Waffengesetz verschärft und die Einstellung von deutlich mehr Schulpsychologen angekündigt wurde. Angekündigt – dabei ist es weitgehend geblieben. Mehr fachkundiges Personal einzustellen hätte ja auch Geld gekostet."
W. Dicke: Waffen im Visier – doch das Problem ist viel komplexer. In: Deutsche Polizei 5/2009. Volltext


"In sum, banning guns for the general public increases people’s vulnerability and fails to reduce violence because the law-abiding citizenry are victims of violent crime, not perpetrators. Banning guns for violent criminals, juveniles, and the insane (which both Canadian and American laws already do) is good policy, though such laws are very difficult to enforce."
Gary Mauser: Some International Evidence onGun Bans and Murder Rates. Fraser Forum. Oktober 2007. Volltext


"Thus, it appears that there is something about the culture of law-abiding gun ownership which is associated with lower rates of gun crime, and of general crime. The researchers observed: 'Parents who own legal guns socialize their children into the legitimate gun culture. Those parents who do not own guns are unlikely to socialize their children in that manner.' ... Today, Great Britain is generally a more dangerous place than the United States. Great Britain is also a place which has successfully crushed the spread of a large American-style gun-culture. While America’s gun culture is still composed, overwhelmingly, of law-abiding, hard-working, family-oriented people, Great Britain’s new gun culture consists of armed criminals, and armed police. One fact is undeniable: the Firearms Act 'did not stop the use of guns, it prevented their use by honest citizens – and created a monopoly, with the ownership and use of guns confined to two classes: professional criminals and the police."
David B. Kopel, Paul Gallant und Joanne D. Eisen: Review of Guns and Violence. The Gold Standard of Gun Control. The English Experience. Volltext

"Many myths needlessly frighten people and prevent them from using the most effective means for defending themselves and their families. The first myth is that if you are attacked, passive behavior is the safest a p p roach. There is a kernel of truth behind this. Compared to all forms of active resistance taken together, passive behavior is, in fact, slightly safer. The problem is aggregating together all forms of active resistance - everything from using one’s fists to yelling and screaming, running away, using a baseball bat or Mace or a knife or a gun. Different types of active resistance have vastly different probable outcomes. For a woman in particular, using one’s fists is the most dangerous course of action. A woman confronted by a male criminal frequently faces a large strength differential, and using her fists is likely to result in a physical response from the criminal and serious injury to the woman. By far the safest course of action for either a woman or a man confronted by a criminal is to brandish a gun. Women who behave passively are 2.5 times more likely to end up being seriously injured than women who resist a criminal confrontation with a gun. Men who behave passively are 1.4 times more likely to end up being seriously injured than men who resist a criminal confrontation with a gun. ... A third myth is that the United States has such a high murder rate because Americans own so many guns. There is really no international evidence backing this up. This claim is usually based on a comparison of a few artfully selected countries. When you look at the data available for dozens of countries, there is no real relationship. Many countries - including Switzerland, New Zealand, Finland, and Norway - have gun ownership rates similar to what we have here in the United States, yet they have relatively low murder rates. ... Israel probably has one of the highest gun possession rates in the world, yet it has a murder rate that is about 40 percent below even Canada’s . ... My book represents the largest study ever done on crime in the United States. I look at crime data for all 3,054 counties in the United States, following each county from the beginning of 1977 through the end of 1994. ... A couple of school shootings were  stopped by citizens with guns long before the police arrived. In Pearl, Mississippi, where two students were killed, the assistant principal had a pistol in his car, which was parked well off school property in order to obey a law that prohibits a gun within 1,000 feet of a school. When the shooting started, he ran to his car, got the pistol, ran back, ordered the gunman to the ground, and held him there for about four minutes before the police arrived. In the Edinboro, Pennsylvania, case where a teacher was killed, a citizen held the gunman for over eleven minutes before the police arrived. The most dramatic work I’ve ever done on crime shows that the only thing that seems to affect the rate at which these shootings occur is the passage of right-to-carry laws - not the death penalty, arrest rates, execution rates, waiting periods, diff e rent types of gun control laws. In the fourteen states that changed their laws between 1977 and 1995, the probability that  somebody would be killed or injured in a so-called multiple-victim public shooting was rising consistently until the change. And then, when the right-to-carry laws were passed, you see a huge drop in the rate at which these incidents occur: a 90 percent drop in the rate at which shootings occurred, a 92 percent drop in the rate at which people were killed. There is only one possible explanation for this. The people who are getting permits to carry a gun - about 5 percent of the adult population - are randomly out there. If I’m a criminal wanting to attack  somebody who is walking home late at night, there is a one in twenty chance that the person I attack might have a gun.
John R. Lott: More Guns, Less Crime. Understanding Crime and Gun Control Laws. In: American Experiment Quaterly. Summer 1999. Volltext

“When it comes to guns, crime and social order, one process stands out and that is the process of pistolization. It is not a question of the number of guns in a society, or the ratio of guns-to-adult members of the population, it is a question of the meaning of the weapons. The evidence examined here suggests that Canada is not, on the whole, a very weaponized society. There are some worrisome indications that some segments of criminalized youth sub-culture may be becoming pistolized and this is reflected in both official crime statistics and artefacts from popular culture.”
James Sheptycki: Guns, Crime and Social order: A Canadian perspective. In: Criminology and Criminal Justice 2009. Volltext

"Das Hauptargument für eine Verschärfung der Waffengesetze ist meistens die Verfügbarkeit von Waffen und ihre Gefährlichkeit für den Einsatz bei Delikten und Gewalttaten. ... Als Ergebnis kann eindeutig festgestellt werden, dass die Verschärfung des Waffengesetzes im Jahr 1996 keinen Einfluss auf die Delikte des Waffengesetzes hatte. ... Die Untersuchung hat offengelegt, dass vor allem ein großes Angebot an ohnehin schon illegalen Waffen die Zahlen zu den Delikten ansteigen lässt. Darüber hinaus hat selbst dieses Überangebot an illegalen Waffen keine Wirkung auf den Einsatz von Schusswaffen bei der Begehung anderer Delikte gezeigt. Ebenso wenig hatte die Verschärfung des Waffengesetzes die Verwendung von Schusswaffen in irgendeiner Art und Weise beeinflusst. Ob eine Schusswaffe verwendet wird, hängt nach den Ergebnissen nicht von einer vermehrten Verfügbarkeit weder legaler noch illegaler Waffen ab. Der angesprochenen Argumentation, dass ein Zusammenhang mit der Verfügbarkeit von Schusswaffen und ihrer Verwendung bei Delikten bestehe, widersprechen die Zahlen der Kriminalstatistik zumindest in Österreich ganz offensichtlich. Da somit einer der propagierten Hauptzwecke einer Verschärfung der Waffengesetze verfehlt wird, wundert es den kritischen Beobachter, dass es überhaupt eine Diskussion in diese Richtung gibt."
Bernhard Klob: Schusswaffen-Delikte in Österreich. In: IWÖ – Nachrichten 4/2009. (Autor ist am Institut für Strafrecht und Kriminologie, Universität Wien) Volltext

"In der zukünftigen Diskussion über den Waffenbesitz und die Waffengesetzgebung in Deutschland muss die Tatsache, dass legale, erlaubnispflichtige Schußwaffen keine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit darstellen, berücksichtigt werden."
A.S. Dobat, A. Heubrock, J. Stöter:  Waffenbesitz und Waffenmißbrauch in Deutschland. In: Kriminalistik 12/2006. Volltext

"Aus meiner staatsanwaltschaftlichen Praxis sind mir jedoch nur sehr wenige Strafverfahren wegen Verstöße gegen das Waffenrecht erinnerlich, die sich gegen Beschuldigten richteten, die Inhaber einer gültigen waffenrechtlichen Erlaubnis waren. Diese wenigen Verfahren wurden fast durchweg wegen des Verdachts 'leichterer'  Verstößen geführt, die nicht selten in der Komplexität des Waffengesetzes begründet waren (z.B. weil die Beschuldigten die Ausnahmetatbestände des § 12 WaffG falsch anwandten). Im Zentrum der Strafverfolgungsbehörden standen und stehen Schusswaffen, die von den jeweiligen Beschuldigten illegal erlangt wurden. Neben dem Personenkreis der sich mit dem Ziel bewaffnet, unter Mitführung von Pistolen oder Revolvern Straftaten zu begehen, stellen nach meiner Überzeugung auch die übrigen Besitzer illegaler Schusswaffen ein nicht sicher einschätzbares Risiko für die öffentliche Sicherheit dar. Ohne empirisch gesicherte Zahlen zur Hand zu haben, bin ich im Lauf der Jahre unter Beachtung der geführten Ermittlungsverfahren und der Auswertung der Suizide mit Schusswaffen zu der Erkenntnis gelangt, dass die Zahl der in Deutschland illegal sich in der Hand von Privatpersonen befindenden Schusswaffen jedenfalls nicht kleiner ist als die Zahl der in Waffenbesitzkarten eingetragenen. Ich will hier Eingangs meine grundsätzliche Skepsis gegen gesetzgeberische Maßnahmen als Folge einzelner Aufsehen erregender und kaum fassbarer Straftaten nicht verschweigen. Natürlich muss das immense Leid der vielen Angehörigen und das sichtbare Mitgefühl in der Bevölkerung besonders starker Anlass sein nach Wegen zu suchen, vergleichbare Taten künftig möglichst zu verhindern. Die dabei entwickelten Ideen müssen aber auch frei von emotional beeinflussten Bewertungen einer Tauglichkeitsprüfung Stand halten. Wer die im polizeilichen Sprachgebrauch als 'Amoklagen' bezeichneten Einsätze näher überprüft wird feststellen, dass als Tatwerkzeuge keineswegs nur Schusswaffen und wohl nur in wenigen Fällen legal erworbene Faustfeuerwaffen in näherer und weiterer Vergangenheit zum Einsatz kamen. Solche Täter bedienen sich nicht selten verschiedener anderer Werkzeuge, voran Stichwaffen. Aber auch Autos wurden eingesetzt und sogar der Fall eines Flammenwerfers als Tatwaffe ist dokumentiert. ... Den Vorschlag, (legale) Schusswaffen weitgehend oder vollständig nicht mehr in den Wohnräumen des privaten Erlaubnisinhabers, sondern zum Beispiel gesammelt aufzubewahren, halte ich nicht für weiterführend. Die Ansammlung einer großen Zahl von Schusswaffen an einem Ort ist trotz aller denkbaren Möglichkeiten der Sicherung ein großer Anreiz für Straftäter, hier eine lukrative Tat zu begehen. Da Schützen nicht gezwungen sind nur in dem Verein zu schießen dem sie angehören, können sich Erlaubnisinhaber ihre Waffe jederzeit mit einem entsprechenden Hinweis aushändigen lassen. Wer eine Straftat mit dieser Schusswaffe plant, wird sie einfach nicht zurückgeben und sodann einsetzen. Insgesamt überwiegt das Risiko für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bei einer zentralen Aufbewahrung legaler Schusswaffen gegenüber der gesetzmäßigen Verwahrung in Privathaushalten aus meiner Sicht sehr deutlich."
Oberstaatsanwalt Rainer Hofius, Referent in der Strafrechtsabteilung des Ministeriums der Justiz Rheinland-Pfalz, 12. Juni 2009, Stellungnahme für den Innenausschuss des Deutschen Bundestages zur Öffentlichen Anhörung am 15. Juni 2009 zur "Änderung des Waffenrechts“  Volltext
 
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